Regeländerung Teil 4
Kommen wir zum letzten Teil der Regeländerungen für die kommende Saison.
Die Regeländerung betrifft das Einspruchsverfahren, welches wir anpassen. Die Rennleiter unserer Serie investieren seit Jahren sehr viel Zeit in die Betreuung unserer Serien. Dabei sind sie immer bestrebt, die Strafen ordnungsgemäß zu verteilen. Aber auch Rennleiter sind nicht unfehlbar, so dass auch hier Fehlentscheidungen nicht ausgeschlossen sind. Um solche Fehlentscheidungen zu korrigieren, dient das Einspruchsverfahren. Leider wird jedoch unser Einspruchsverfahren auch bei den eindeutigsten Vorfällen in Anspruch genommen, so dass die Rennleiter die meiste Zeit dafür aufbringen müssen.
Zur Verdeutlichung die Statistik für die Class A Series in der Saison 2019-2. Es gab 10 Einsprüche. Davon wurden 9 Einsprüche abgelehnt. Nur einem Einspruch wurde stattgegeben. 7 Einsprüche wurden sogar mit mind. 5:0 abgelehnt.
Diese Statistik ist leider keine Ausnahme, sondern spiegelt das tatsächliche Einspruchsverhalten der Fahrer Saison für Saison wieder. Eine Besserung ist leider nicht zu erkennen.
Daher erhöht sich zukünftig bei Einsprüchen die mit mind. 5 Stimmen zu Null abgelehnt werden (z.B. 5:0, 6:0 etc.) die Anzahl der Strafpunkte um 50%. Beispiel: Bekam der Fahrer 6 Strafpunkte, erhöhen sich die Strafpunkte bei einer eindeutigen Ablehnung auf 9 Punkte.
Bitte beachtet die Regeländerung.
Euer VO-Team!